Die Curricularkommission zur internen Qualitätssicherung von ULGs mit akademischem Abschluss und ohne akademischen Abschluss (CKQ) der SFU ist eine Kommission des Senates mit Begutachtungsfunktion innerhalb der vom Senat erteilten allgemeinen Richtlinien, besonderen Aufträgen und Ermächtigungen. Die CKQ wird vom Senat mit der Prüfung bzw. Begutachtung von Anträgen der jeweiligen Fakultäten beauftragt, berichtet dem Senat über laufende Verfahren und legt dem Senat das Ergebnis ihrer Begutachtung zur Beschlussfassung und anschließenden Weiterleitung an das Rektorat vor.

Die Zuständigkeiten der CKQ umfassen folgende Angelegenheiten:

(1)    Begutachtung der von der jeweiligen Fakultät per Antrag nach der durch die Stabsstelle QM erfolgten Prüfung auf Vollständigkeit und Erfüllung gesetzlicher und formaler Vorgaben an den Senat vorgelegten Curricula anhand der qualitätssichernden Kriterien.

(2)    Beratung der designierten Lehrgangsleiter*innen in Bezug auf (interne) Qualitätssicherungsmaßnahmen.

(3)    Empfehlung bezüglich der Zulassung oder Nichtzulassung des ULG auf der Grundlage des Ergebnisses der Begutachtung und Weiterleitung zur Beschlussfassung an den Senat.

Die Geschäftsordnung der CKQ finden Sie hier: CKQ Geschaeftsordnung (pdf)

Mitglieder:

Prof. Dr. Meike Watzlawik
Prof. Dr. Karin Bruckmüller
Katharina Prazuch, MA
Mag. (FH) Kerstin Schörg

Abläufe der internen Genehmigung im Überblick:

Einreichfristen:

Für alle Universitätslehrgänge, die ab dem 1.9.2025 beginnen sollen, gelten folgende Einreichfristen für einen Start im Wintersemester:

  • Für alle Universitätslehrgänge mit ECTS:  Übermittlung des Antrages zur formalen Überprüfung an die  Stabstelle Qualitätsmanagement bis spätestens 30.11. des Vorjahres und Übermittlung des Antrages an den Senat zur Genehmigung bis spätestens 31.3.
  • Für Universitätslehrgänge ohne ECTS: Übermittlung des Antrages zur formalen Überprüfung an die Stabstelle Qualitätsmanagement bis spätestens 31.1. und Übermittlung an den Senat für eine Stellungnahme bis spätestens 30.4.

Für alle Universitätslehrgänge, die ab dem 1.3.2026 beginnen sollen, gelten folgende Einreichfristen für einen Start im Sommersemester

  • Für alle Universitätslehrgänge mit ECTS:  Übermittlung des Antrages zur formalen Überprüfung an die  Stabstelle Qualitätsmanagement bis spätestens 30.5. des Vorjahres und Übermittlung des Antrages an den Senat zur Genehmigung bis spätestens 30.9. des Vorjahres
  • Für Universitätslehrgänge ohne ECTS: Übermittlung des Antrages zur formalen Überprüfung an die Stabstelle Qualitätsmanagement bis spätestens 31.7. und Übermittlung an den Senat für eine Stellungnahme bis spätestens 31.10.

Weitere Dokumente/Leitfäden zum Download:

Werbung für ULGs

Werbung etwa auf der Homepage für neue ULGs ist vor deren Start möglich, jedoch

  • bei ULGs, die mit einem akademischen Grad abschließen, erst nach Bekanntgabe an das Ministerium,
  • bei anderen ULGs erst nach abgeschlossener formaler Prüfung durch das QM. Im Rahmen der Bewerbung muss hier folgender Zusatz vermerkt sein: „vorbehaltlich der internen Genehmigung“

Zusätzlich ist

  • das geplante Start-Semester und
  • eine Mindestteilnehmer:innenzahl zu nennen.

Eine verbindliche Anmeldung bzw. Zusage ist erst nach der vollständig abgeschlossenen internen Genehmigung und im Falle eines ULGs mit akademischem Grad zusätzlich nach Meldung beim Ministerium möglich.
Davor ist nur die Aufnahme auf eine unverbindliche Interessentenliste möglich.